Politik

Justizminister für Strafverschärfung bei gefälschten Impfpässen

  • Donnerstag, 17. Juni 2021
/picture alliance, Sascha Steinach
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Düsseldorf – Angesichts der Fälle von gefälschten Impfpässen und Testzertifikaten dringen die Justiz­mi­nister der Länder auf eine rasche Verschärfung des Strafrechts für solche Taten. Die Fälschung von Ge­sundheitszeugnissen sollte nach Auffassung der Länderminister der Urkundenfälschung bei anderen Do­kumenten gleichgestellt werden, für die härtere Strafen gelten, wie sie heute nach einem Online-Treffen bekanntgaben. Die Bundesjustizministerin wird in einem Beschluss gebeten, einen entspre­chenden Ge­setzentwurf zu erarbeiten.

„Gefälschte Impfpässe, aber auch falsche Testzertifikate sind so problematisch, weil wir natürlich jetzt gerade in dieser Pandemie alle darauf angewiesen sind, dass die Dokumente auch echt sind und dass das, was dahinter steht, tatsächlich stattgefunden hat, um sozusagen auch die Ansteckungsgefahr in unserer Gesellschaft möglichst gering zu halten“, sagte die Hamburger Senatorin für Justiz, Anna Gallina (Grüne), in einer Online-Pressekonferenz nach dem Treffen. Immer häufiger werden nach ihren Worten gefälschte Impfpässe im Internet oder auch in Chatgruppen zum Kauf angeboten.

„Klar müsste sein, Fälscher von solchen Gesundheitszeugnissen dürfen nicht geringer bestraft werden als die Fälscher anderer Urkunden“, betonte Gallina. Die bisherige rechtliche Ungleichbehandlung müsse auf­­gebrochen werden.

Die Justizminister der Länder hätten bei diesem Thema eine sehr große Geschlossenheit an den Tag gelegt und „dem Bund auch noch mal sehr nachdrücklich mit auf den Weg gegeben, dass es ein zeitlich drängendes Thema ist und dass wir hier zügige Aktivitäten in diese Richtung brauchen“, unterstrich die Grünen-Politikerin.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kritisierte in der Online-Pressekonferenz, dass das wichtige Thema der gefälschten Gesundheitszeugnisse nicht schnellstmöglich gelöst werde. Es wäre ganz einfach, diese Unwucht im Strafrecht zwischen den Fälschungen von Gesundheitszeugnissen und anderen Urkunden zu ändern. Es würden im Moment so viele Gesetze durch den Bundestag „gejagt“ in kürzester Frist. Dieses Thema sei aber in eine Arbeitsgruppe verschoben worden.

Im Beschluss heißt es, vor dem Hintergrund der von Fälschungen ausgehenden Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung sowie für die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversor­gung sei die bisherige rechtliche Einordnung nicht mehr zeitgemäß.

Der Strafrahmen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen (Paragraf 277 Var. 2 und 3 Strafgesetz­buch) sei gegenüber der Fälschung anderer Urkunden (Paragraf 267 Strafgesetzbuch) weitaus geringer. Für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen drohen nach Angaben des NRW-Justizministeriums bis zu einem Jahr Haftstrafe. Bei Urkundenfälschung drohen hingegen bis zu fünf Jahre Haftstrafe.

dpa

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