Justizministerien streben Gesetzesänderung im Betreuungsrecht an

Schwerin – Das geltende Betreuungsrecht in Gesundheitsfragen soll nach dem Willen der Justizminister von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern verbessert werden. „Engste Angehörige sollen sich künftig in Gesundheitsfragen automatisch gegenseitig vertreten und so einen gerichtlich bestellten Betreuer vermeiden können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU) heute in Schwerin.
Zuvor beschloss das Landeskabinett, einen Gesetzesantrag von Baden-Württemberg zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern als Mitantragsteller im Bundesrat zu unterstützen.
Kuder zufolge ist es ein verbreiteter Irrtum, dass Ehe- oder Lebenspartner automatisch zur Stelle sind, wenn einer von beiden plötzlich nicht mehr eigenständig handeln oder entscheiden kann. „Das ist rechtlich nicht so“, stellte sie klar. Ohne Vorsorgevollmacht seien Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nicht befugt, in Gesundheitsfragen den Partner rechtlich zu vertreten.
Fehle eine Vorsorgevollmacht, sollen mit der Gesetzesänderung die nächsten Angehörigen aber zum Beispiel nach einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit in ärztliche Maßnahmen einwilligen sowie für den Pflegefall Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen beantragen können. Kuder sagte, sie rate dennoch zur Vorsorgevollmacht, um alle denkbaren Risiken abzusichern.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: