Kabinett beschließt Grundgesetzänderung zur Hochschulfinanzierung

Berlin – Da bislang der Bund wissenschaftliche Einrichtungen, Hochschulen und Schulen nicht dauerhaft finanziell unterstützen darf, möchte Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) nun das Grundgesetz ändern und damit das umstrittene Kooperationsverbot lockern.
Der Bund soll dadurch künftig die Möglichkeit bekommen, nicht wie bisher nur zeitlich begrenzte Projekte an Hochschulen zu fördern oder nur wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb von Hochschulen mit Geld versorgen, wie beispielsweise die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt, sondern auch dauerhaft Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen zu fördern. Das Kabinett hat Schavan für die dazu notwendige Änderung auf ihrer Seite. Es segnete am 30. Mai die entsprechende Grundgesetzänderung ab.
Gleichzeitig wirbt Schavan bei Opposition und Ländern für die Pläne. Allerdings stößt sie auf wenig Zustimmung: Denn SPD, Linken und Grünen geht das Vorhaben nicht weit genug. Sie kritisieren, dass nur die Spitzenforschung profitiere und fordern, das Verbot ganz zu kippen und eine Lockerung nicht nur für den Hochschulsektor, sondern auch für die Schulen zu erlauben.
Die CDU-Politikerin appellierte daraufhin an die Opposition, sich einer Grundgesetzänderung nicht zu verweigern. Auch wenn man das Kooperationsverbot ganz kippen wolle, dürfe die geplante Lockerung für den Hochschulbereich nicht blockiert werden. Über weitere Schritte lasse sich reden, wenn dazu Einigkeit in den Ländern herrsche, erklärte sie. „Wir ermöglichen die weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab“, so Schavan. „Diese Kooperation ist Voraussetzung dafür, dass unser Wissenschaftssystem auch in Zukunft international wettbewerbsfähig bleibt."
Fakt ist, dass Schavan die Stimmen der Länder und der Opposition braucht. Denn im Bundestag und Bundesrat ist für die geplante Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Bundesrat soll sich Mitte September erstmals mit den Plänen befassen, der Bundestag im Oktober.
Das Kooperationsverbot steht seit der Föderalismusreform 2006 im Grundgesetz. Es untersagt dem Bund bis auf wenige Ausnahmen, die Länder bei Schulen und Hochschulen finanziell zu unterstützen. Die meist finanziell recht klammen Länder verlangen jedoch eine stärkere Bundesbeteiligung.
Seit Jahren wird über eine Abschaffung des Kooperationsverbotes debattiert. Dies will Schavan nun durch Änderung zweier Wörter erreichen: Bislang steht in Artikel 91b des Grundgesetzes, dass Bund und Länder nur bei "Vorhaben in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen zusammenarbeiten" dürfen. Künftig soll es heißen: bei „Einrichtungen und Vorhaben“.
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