Kabinett billigt Änderung der Approbationsordnung
Berlin – Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte hat das Bundeskabinett heute zur Kenntnis genommen. Die Verordnung kann nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Verordnung ergänzt das Versorgungsstrukturgesetz und soll den medizinischen Nachwuchs fördern.
Dazu entzerrt es zunächst das Staatsexamen am Ende des Studiums (das bisherige sogenannte Hammerexamen), indem es den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das praktische Jahr verlegt.
„Damit können sich die angehenden Ärzte während des praktischen Jahres auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren und ihre ärztlichen Kompetenzen verfestigen, ohne sich gleichzeitig auf die schriftlichen Prüfungen vorbereiten zu müssen“, hieß es aus dem BMG.
Die Verordnung erweitert außerdem den Kreis der Krankenhäuser, an denen Medizinstudierende das praktische Jahr absolvieren können. Den Studierenden erleichtere dies die Mobilität innerhalb Deutschlands. Außerdem haben die Studierenden künftig die Möglichkeit, das praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren.
Weitere Maßnahmen zielen auf die Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung ab und geben ihr innerhalb des Studiums mehr Gewicht.
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