Kabinett billigt neue Gebührenordnung für Zahnärzte

Berlin – Die privat versicherten Zahnarztpatienten müssen sich auf höhere Behandlungskosten ab dem kommenden Jahr einstellen. Das Bundeskabinett billigte heute die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass durch die vorgesehenen Änderungen in der GOZ das derzeitige Volumen der abgerechneten Leistungen um rund sechs Prozent oder 345 Millionen Euro steigen wird. Die privaten Krankenversicherungen gehen dagegen von einer Mehrbelastung von 14 bis 20 Prozent aus.
Darüber hinaus wird der Zahnarzt in der GOZ-Novelle verpflichtet, dem Patienten bei zahntechnischen Leistungen ab einem Betrag von 1.000 Euro dem einen Kostenvoranschlag anzubieten.
Hintergrund der jetzigen Novelle ist der Umstand, dass die seit 1988 inhaltlich nicht mehr veränderte Gebührenordnung viele neuere Behandlungsmethoden noch nicht berücksichtigt.
Die Zahnärzte sehen die GOZ-Reform mit gemischten Gefühlen. Zwar führe die Novellierung zu mehr Klarheit in Abrechnungsfragen und zu einer zeitgemäßeren Struktur. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft sei mit der neuen GOZ hingegen nicht gesichert, erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
„Wir haben nach 23 Jahren Stillstand eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin“, sagte der BZÄK-Präsident Peter Engel. Auch die nicht erfolgte Anhebung des GOZ-Punktwertes kritisierten die beiden zahnärztlichen Vertreter. Positiv sehen sie den Verzicht auf die Öffnungsklausel.
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.
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