Politik

Kabinett in Rheinland-Pfalz beschließt Änderungen für Rettungsdienst

  • Dienstag, 15. Oktober 2019
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Mainz – Künftig sollen in Rettungswagen in Rheinland-Pfalz ausgebildete Notfallsanitä­ter an Bord sein. Das sieht der Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes vor, den das rhein­land-pfälzische Kabinett beschlossen hat.

Die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter gibt es erst seit wenigen Jahren, sie löste die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten ab. Die umfassendere Qualifizierung des Notfallsanitäters werde mit dem Gesetz nun im Rettungsdienst etabliert, teilte das Innenministerium mit. Vorgesehen ist den Angaben zufolge aber eine Übergangsfrist bis Ende 2023.

Das Rettungsdienstgesetz soll dem Ministerium zufolge in einer der kommenden Sitzun­gen im Mainzer Landtag behandelt werden. Eine weitere Neuerung ist die Bereichsaus­nahme bei der Vergabe rettungsdienstlicher Aufgaben.

Sie soll es ermöglichen, Hilfsor­gani­sationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter Unfallhilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder den Malteser Hilfsdienst vorrangig zu beauftragen.

dpa

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