Kabinett regelt Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus

Berlin – Das Bundeskabinett will die Kostenübernahme für eine Assistenz im Krankenhaus neu regeln und hat heute eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Damit sollen Menschen mit Behinderungen, die im Krankenhaus durch eine vertraute Bezugsperson begleitet werden, unterstützt werden.
Die Regelung soll demnach für alle Menschen gelten, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf verständigt, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen seien.
Danach soll die Krankenkasse bezahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeiter von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke erklärten dazu, für die Menschen mit Assistenzbedarf sei es zweitrangig, wer bezahle.
Es sei entscheidend, dass sie die Assistenz bekämen, die sie benötigten. Es sei gut, dass eine Kompromisslösung im Sinne der Patienten gefunden worden sei, die ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzbar sei.
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