Kabinett schafft Grundlagen für Europäischen Berufsausweis
Berlin – In der EU sollen Berufsqualifikationen künftig leichter anerkannt werden. Deshalb hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die geänderte Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden kann. Dass Gesetzt schafft zudem die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten.
„Der europäische Berufsausweis verbessert die Anerkennung von EU-Diplomen für Gesundheitspersonal“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Dadurch könnten Apotheker, Pfleger und Physiotherapeuten leichter dort tätig sein, wo sie gebraucht werden. „Gleichzeitig werden Betrügereien künftig erschwert, das stärkt die Patientensicherheit“, so der Gesundheitsminister.
Über gefälschte Qualifikationen per Warnmechnismus informieren
Denn ein geplanter Vorwarnmechanismus verpflichtet zukünftig dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten untersagt worden ist. Ebenso müssen Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten mitgeteilt werden. Das gilt darüber hinaus auch, wenn gefälschte Berufsqualifikationsnachweise verwendet wurden.
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge hat die antragstellende Person in Deutschland künftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren. Der Europäische Berufsausweis ersetze allerdings nicht das Verfahren zur Genehmigung der Berufsausübung.
Mindestanforderungen an die Ausbildung in den Gesundheitsberufen festgelegt
Darüber hinaus hat das Kabinett auch Gesetzesänderungen bei den Mindestanforderungen an die Ausbildung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Gesundheits- und Krankenpflegern sowie bei Verfahrensregelungen beschlossen. So wird beispielsweise die Mindestausbildungsdauer von Ärzten und Zahnärzten nicht mehr nur in Jahren angegeben, sondern zusätzlich auch in Stunden. Dadurch sollen sogenannte „Wochenendausbildungen“ verhindert werden, die zwar die vorgeschriebene Anzahl von Jahren dauern, aber nur relativ wenige Stunden umfassen.
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