Kabinett unterstellt 26 psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz
Berlin – Das Kabinett hat gestern die 27. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit sollen 26 neue psychoaktive Substanzen in die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden. Ziel ist es, so den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern.
Bei den Substanzen handelt es sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amphetamins und Phencyclidins. Ebenfalls dem BtMG unterstellt werden die Benzodiazepine Etizolam und Phenazepam. Weiterhin wurde das kürzlich in Deutschland als Arzneimittel zur Behandlung von ADHS zugelassene Lisdexamfetamin aufgenommen, da dieses über ein entsprechendes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial verfügt.
Synthetische Cannabinoide und Cathinone, die zwei Drittel aller neuen gemeldeten Substanzen ausmachen, werden durch Abwandlung bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungs- und Nebenwirkungsprofilen sowie vergleichbaren Gefährdungspotenzialen bereits gelisteter Betäubungsmittel.
Der Konsum dieser neuen psychoaktiven Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden. Die sogenannten Designerdrogen, „legal highs“, „Kräutermischungen“ oder „Badesalze“ unterliegen, auch solange sie noch nicht dem BtMG unterstellt sind, dem Arzneimittelgesetz.
Der Bundesrat muss der vom Kabinett beschlossenen Änderungsverordnung noch zustimmen.
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