Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Lebendnierenspende

Berlin – Lebendnierenspenden sollen in Zukunft auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Das Bundeskabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Überkreuzspende von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes sollen Spende und Empfang einer Niere überkreuz durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich werden. So soll es mehr Organspender und Empfänger geben. Eingerichtet werden soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
Zudem soll die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende möglich werden. Das ist eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person. Weitere Regelungen zielen auf stärkeren Schutz der Lebendspender von Organen und Gewebe ab.
Derzeit sind sogenannten Lebendspenden enge Grenzen gesetzt. Ein Organ übertragen lassen können Spender bisher nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“.
Bereits seit Längerem fordern Fachleute eine Reform. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnen die parlamentarischen Beratungen.
Warken sagte: „Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende“, sagte Warken. Geholfen werden solle Personen, die bisher aufgrund der fehlenden Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen ihren engsten Angehörigen in einer Notsituation nicht durch eine Spenderniere helfen konnten.
„Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.“ Zusammen mit der anonymen Nierenspende gebe dies vielen Menschen Hoffnung, die auf eine Spenderniere angewiesen seien.
„Es ist positiv, dass künftig mehr Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung zur Spende entschließen, ihre Niere für andere bereitstellen können“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Die geplante Neuregelung sei aus medizinischer und ethischer Sicht „besonders sinnvoll“, da Lebendspenden in vielen Fällen die besten Langzeitergebnisse erzielten.
Reinhardt betonte, dass die geplanten Änderungen die Versorgungssituation vieler schwer Nierenkranker verbessern könnten. „Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung daher für unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung.“
Trotz der positiven Entwicklungen mahnt die Bundesärztekammer, dass eine Ausweitung der Lebendspende allein den bestehenden Organmangel nicht beheben kann. Sie spricht sich daher erneut dafür aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden weiterhin politisch zu prüfen.
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