Kabinettsentwurf: Mehr Rechte für privat Krankenversicherte
Berlin – Privat Krankenversicherte sollen mehr Rechte gegenüber ihren Krankenversicherungen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet.
Danach muss eine Krankenversicherung künftig innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob sie die Kosten einer mindestens 2 000 Euro teuren Heilbehandlung übernimmt. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. In dringenden Fällen muss sie spätestens nach zwei Wochen erteilt werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Einsicht in Krankenunterlagen. Hierzu erläutert das Bundesjustizministerium: „Bisher kann ein Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung in Unterlagen, die der Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeholt hat, nur über einen Arzt oder über einen Rechtsanwalt Einsicht nehmen. Zukünftig soll er selbst Einsicht nehmen können, es sei denn, erhebliche therapeutische oder sonstige Gründe stehen dem entgegen.“
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfes betrifft das Kündigungsrecht. Bei einer Beitragserhöhung der Krankenversicherung hat der Versicherte zwei Monate Zeit, um zu kündigen, statt wie bisher einen Monat.
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