Kammer Bayern fordert mehr Ermittlungskompetenzen bei Korruptionsverdacht
München – Die Ärztekammern verfügen über ausreichende Möglichkeiten, Fälle von Korruption zu bestrafen. Allerdings mangelt es an Möglichkeiten, entsprechende Fälle zu ermitteln. Diese Auffassung hat der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Max Kaplan, auf dem 72. Bayerischen Ärztetag Mitte Oktober vertreten.
„Ich halte die derzeit existierenden Rechtsmittel in der Berufsordnung, im fünften Sozialgesetzbuch sowie im Heilmittelwerbegesetz (HWG) und im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) für ausreichend“, so Kaplan. Die Sanktionsmöglichkeiten reichten von einer Rüge bis hin zu einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro im Rahmen eines Berufsgerichtsverfahrens.
Außerdem sei es möglich, die Approbation ruhen zu lassen oder sie zu entziehen. Zudem ermögliche das fünfte Sozialgesetzbuch mit Paragraf 128 heute schon, „dass Leistungserbringer für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Versorgung der Versicherten ausgeschlossen werden können“, was bereits einem Berufsverbot gleichkomme.
„Jedoch besteht ein erheblicher Nachholbedarf bei den Ermittlungsmöglichkeiten für die Kammer, die hier nur wenige Handlungsspielräume hat“, so Kaplan. Der bayerische Ärztepräsident hält daher einen unabhängigen Untersuchungsführer für sinnvoll. Dieser könnte im zuständigen Aufsichtsministerium oder im Bayerischen Landtag angesiedelt sein.
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