Ärzteschaft

Kammer Berlin gegen geplante Asylschnellverfahren

  • Dienstag, 20. März 2012

Berlin – Gegen ein geplantes Asylschnellverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld wehrt sich die Ärztekammer Berlin. Das Verfahren sieht vor, Asylsuchende, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen oder keine gültigen Papiere haben, bei der Einreise auf dem Flughafengelände in Gewahrsam zu nehmen und innerhalb von 48 Stunden über ihren Asylantrag zu entscheiden.

Bei einer Ablehnung des Antrags bleiben nur drei Tage Zeit für einen schriftlichen Widerspruch, um einer Abschiebung zu entgehen. „Flüchtlinge sind oft traumatisiert und daher ohne rechtzeitige anwaltliche Hilfe völlig überfordert, in solch kurzer Zeit ihr Asylgesuch korrekt zu begründen“, sagte Jürgen Hölzinger vom Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Kammer.

Besonders Flüchtlinge mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) sollten nicht dem Druck des Flughafenschnellverfahren unterworfen werden. Die Diagnose sei allerdings oft schwierig und nicht auf den ersten Blick zu stellen. Darum fordert der Menschenrechtsausschuss der Ärztekammer Berlin, dass unabhängige Ärzte oder Psychologen mit Erfahrung auf diesem Gebiet an der Identifizierung der ankommenden Flüchtlinge beteiligt werden.

Hölzinger wies darauf hin, dass seit 1999 am Flughafen Schönefeld überhaupt nur 48 Asylanträge gestellt worden seien. Auf den meisten deutschen Flughäfen werde bisher auf Flughafen-schnellverfahren verzichtet. Hölzinger betonte, das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen, sei ein Menschenrecht. Wer dieses wahrnehme, sollte ein sorgfältiges und faires Asylverfahren erwarten können und dürfe bei seiner Ankunft nicht als erstes in Haft genommen werden.

Die Kammer kritisierte außerdem, dass Deutschland die Richtlinien des Europäischen Rates zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen noch nicht umgesetzt habe. Diese Richtlinien verlangen, dass unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, bei ihrer Einreise identifiziert werden, um für medizinische Versorgung und entsprechende Aufnahmebedingungen zu sorgen.

hil

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