Kammer Hamburg betont Wichtigkeit der Beratung vor Trisomie-Test
Hamburg – Auf die im Gendiagnostikgesetz vorgeschriebene ausführliche ärztliche Beratung vor dem sogenannten Praena-Test zur Früherkennung von Trisomie 21 hat die Ärztekammer Hamburg hingewiesen. Mit dem Test kann Trisomie 21 per Blutuntersuchung nachgewiesen werden. „Diese stellt jedoch keine Krankheit dar, sondern eine Behinderung mit einem breiten Spektrum möglicher Ausprägungen“, hieß es aus der Kammer.
Ärzte seien gefordert, ergebnisoffen über Möglichkeiten und Risiken des Tests und die eventuellen Konsequenzen des Ergebnisses aufzuklären. Dazu gehöre auch die Frage, ob sich ein Paar eher einen Schwangerschaftsabbruch oder ein Leben mit einem behinderten Kind vorstellen könne.
Befürworter sehen in dem Test eine gefahrlose Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten der pränatalen Diagnostik. Kritiker befürchten, dass die Zahl der Abtreibungen steigt. „Wir sehen in der Fahndung nach Down-Syndrom-Kindern eine sichere Voraussetzung dafür, dass diese nicht mehr auf die Welt kommen dürfen", sagte der Landesvorsitzende der Initiative Christdemokraten für das Leben, Josef Dichgans bereits im Juli dieses Jahres.
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