Kammer Hessen fordert ausreichende Deutschkenntnisse von Ärzten
Bad Nauheim – Ausreichende Deutschkenntnisse bei Ärzten sind ein Gebot der Patientensicherheit, Basiskenntnisse der deutschen Sprache reichen im klinischen Alltag nicht aus. Das betont die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen und fordert eine striktere Regelung für den Nachweis der Deutschkenntnisse.
Konkret solle die Hessische Landesregierung darauf einwirken, dass bei einer Erteilung zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach Paragraf 10 der Bundesärzteordnung und zur Erteilung einer Approbation nach Paragraf 3 oder 14b der Bundesärzteordnung die Regelung zur Vorlage des Nachweises geändert wird. Laut den Delegierten besteht „in Hinblick auf die Patientensicherheit dringender Handlungsbedarf“.
Unzureichende Deutschkenntnisse überforderten die Ärzte bei dem Bemühen, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten und könnten zu gefährlichen Missverständnissen zu Lasten der Patienten führen. Außerdem hinderten Sprachbarrieren die Integration der betroffenen Kollegen und das Miteinander innerhalb der Ärzteschaft.
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