Ärzteschaft

Kammer Hessen fordert ausreichende Deutschkenntnisse von Ärzten

  • Dienstag, 27. März 2012

Bad Nauheim – Ausreichende Deutschkenntnisse bei Ärzten sind ein Gebot der Patientensicherheit, Basiskenntnisse der deutschen Sprache reichen im klinischen Alltag nicht aus. Das betont die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen und fordert eine striktere Regelung für den Nachweis der Deutschkenntnisse.

Konkret solle die Hessische Landesregierung darauf einwirken, dass bei einer Erteilung zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach Paragraf 10 der Bundes­ärzte­ordnung und zur Erteilung einer Approbation nach Paragraf 3 oder 14b der Bundes­ärzteordnung die Regelung zur Vorlage des Nachweises geändert wird. Laut den Delegierten besteht „in Hinblick auf die Patientensicherheit dringender Handlungs­bedarf“.

Unzureichende Deutschkenntnisse überforderten die Ärzte bei dem Bemühen, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten und könnten zu gefährlichen Missverständnissen zu Lasten der Patienten führen. Außerdem hinderten Sprachbarrieren die Integration der betroffenen Kollegen und das Miteinander innerhalb der Ärzteschaft.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung