Ärzteschaft

Kammer Hessen fordert klare Richtlinien für genetische Pränataltests

  • Mittwoch, 26. März 2014

Frankfurt – Klare Richtlinien für den Umgang mit nicht-invasiven Pränataltests hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen gefordert. Sie seien not­wendig, um einen Missbrauch der Tests zu verhindern und den Eindruck zu vermeiden, die Tests gehörten zum normalen Ablauf einer Schwangerenbetreuung, hieß es aus der Kammer.

Für Schwangere werde es zunehmend schwerer, einzuschätzen, ob die angebotenen pränataldiagnostischen Untersuchungsmethoden zum normalen Prozedere gehörten oder nur für Risikofälle gedacht seien, erläuterten die Delegierten. Viele werdende Eltern hätten Angst davor, etwas Wichtiges zu versäumen. Nötig sei deshalb eine klare Indika­tionsliste für die Tests, auch wenn sie offiziell keine Leistung der gesetzlichen Kranken­kassen seien.

Die Pränataltests können fetale DNA im Blut der Mutter analysieren. Dadurch können Ärzte das Risiko von chromosomalen Störungen beim ungeborenen Kind einschätzen, unter anderem für Trisomie 21, 18 oder 13 und eine Monosomie des X-Chromosoms. Bei zwei dieser Tests erfolge die Auswertung der Blutproben in Labors in den USA, weil sie in Europa noch nicht zertifiziert seien. „Dies kann zu versicherungs- und haftungs­recht­lichen Problemen führen“, warnt das hessische Ärzteparlament.

hil

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