Kammer Hessen fordert klare Richtlinien für genetische Pränataltests
Frankfurt – Klare Richtlinien für den Umgang mit nicht-invasiven Pränataltests hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen gefordert. Sie seien notwendig, um einen Missbrauch der Tests zu verhindern und den Eindruck zu vermeiden, die Tests gehörten zum normalen Ablauf einer Schwangerenbetreuung, hieß es aus der Kammer.
Für Schwangere werde es zunehmend schwerer, einzuschätzen, ob die angebotenen pränataldiagnostischen Untersuchungsmethoden zum normalen Prozedere gehörten oder nur für Risikofälle gedacht seien, erläuterten die Delegierten. Viele werdende Eltern hätten Angst davor, etwas Wichtiges zu versäumen. Nötig sei deshalb eine klare Indikationsliste für die Tests, auch wenn sie offiziell keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen seien.
Die Pränataltests können fetale DNA im Blut der Mutter analysieren. Dadurch können Ärzte das Risiko von chromosomalen Störungen beim ungeborenen Kind einschätzen, unter anderem für Trisomie 21, 18 oder 13 und eine Monosomie des X-Chromosoms. Bei zwei dieser Tests erfolge die Auswertung der Blutproben in Labors in den USA, weil sie in Europa noch nicht zertifiziert seien. „Dies kann zu versicherungs- und haftungsrechtlichen Problemen führen“, warnt das hessische Ärzteparlament.
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