Kammer Hessen gegen Einflussnahme von Arbeitgebern in die Behandlung
Bad Nauheim – Arbeitgeber – zum Beispiel Klinikträger – dürfen keine Anweisungen treffen, die direkt in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreifen, gleichgültig, ob dieser Eingriff aus weltanschaulicher Sicht oder ökonomischen Gründen erfolgt. Das hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am vergangenen Wochenende in Bad Nauheim betont.
Hintergrund ist ein Vorfall vom Dezember 2012: Eine Notärztin in Köln hatte versucht, die Spurensicherung bei einem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer in einem katholischen Krankenhaus vornehmen zu lassen. Zwei katholische Kliniken verweigerten dies jedoch unter Hinweis auf ihre Ethikrichtlinien.
Im Hinblick auf die Situation vieler Krankenhäuser forderte das hessische Ärzteparlament das Land Hessen und die Bundesregierung außerdem dazu auf, dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft nicht defizitär arbeiten müssten. „Krankenhäuser sind keine Fabriken“, hieß es aus der Delegiertenversammlung. Die Behandlung von Patienten dürfe nicht ökonomischen Zwängen folgen.
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