Ärzteschaft

Kammer Hessen informiert über die Gutachter- und Schlichtungsstelle

  • Donnerstag, 15. August 2013

Frankfurt/M. – Die Arbeit der Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärzte­kammer Hessen und den Beschwerdeweg für Patienten erläutert eine neue Broschüre der Ärztekammer. „Die unabhängige, von ehemaligen Vorsitzenden Richtern geleitete Stelle, prüft in einem für den Antragsteller kostenlosen Verfahren, ob der Vorwurf eines Behandlungsfehlers zutrifft und der Patient haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen kann“, erläutert die Kammer Hessen.

Der neue Informationsflyer erklärt die Voraussetzungen und Schritte bei einem vermeint­lichen Behandlungsfehler. Dabei geht es unter anderem um die Unterschiede zwischen Verfahren vor der Gutachterstelle und vor einem ordentlichen Gericht und um die Verjährungsfristen.

„Erklären Arzt und Patient ihre Zustimmung zur Durchführung eines Verfahrens vor der Gutachterstelle, tritt bei Vorliegen des beiderseitigen Einverständnisses eine Hemmung der Verjährung der Schadensersatzansprüche des Patienten gegen den beteiligten Arzt oder die beteiligte Klinik ein“, heißt es in dem Flyer.

Nach Abschluss des Gutachterverfahrens stehe es den Beteiligten weiterhin offen, sich an ein Gericht zu wenden und eine Klage zu erheben. „In der weit überwiegenden Zahl der Fälle werden die Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient aber durch das Gutachterverfahren endgültig erledigt“, informiert die Broschüre.    hil

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