Kammer Hessen ruft zur Geschlossenheit der Ärzteschaft auf
Frankfurt a.M. – Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat den Beschluss der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur einheitlichen Vertretung von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten ausdrücklich begrüßt. „Das politische Ziel, die Sektorengrenzen in der medizinischen Versorgung zugunsten einer sinnvollen Kooperation zu überwinden, muss auch oberstes Ziel innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung sein“, forderte Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.
Was für die KBV als Vertretung der niedergelassenen Vertragsärzte gilt, treffe ganz besonders auch für die Ärztekammern in den Bundesländern und die Bundesärztekammer zu. „Um die Interessen aller angestellten und selbstständigen Ärzte wirkungsvoll zu vertreten, müssen die Ärzteparlamente mit einer Stimme sprechen“, betonte er. Nur so könne die ärztliche Selbstverwaltung ein leistungsfähiges Gesundheitswesen in Praxis und Krankenhaus aktiv mitgestalten und glaubwürdig bleiben.
Aus diesem Grund sei es wenig sinnvoll, einzelne Arztgruppen gesondert über Themen wie Weiterbildung oder Honorarfragen entscheiden zu lassen. „Wir brauchen den Blick über den Tellerrand, denn wir haben gleichberechtigte Interessen“, betonte von Knoblauch zu Hatzbach.
Er forderte die Ärzte auf, sich unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum ambulanten oder stationären Versorgungsbereich für die Kernforderungen der Ärzteschaft und das Patientenwohl einzusetzen. „Nur gemeinsam sind wir stark“, so der Kammerchef.
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