Ärzteschaft

Kammer Sachsen informiert über Versorgung von betreuten Patienten

  • Dienstag, 15. März 2016

Dresden – Einen Leitfaden für Ärzte zur medizinischen Versorgung von betreuten Patienten hat die Ärztekammer Sachsen vorgestellt. Er soll dabei helfen, für betreute Patienten eine bestmögliche Behandlung zu verwirklichen. Die Kammer hat den Leitfaden zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsan­gelegenheiten erarbeitet.

„Es sollen Missverständnisse vermieden werden, die oft dadurch entstehen, dass Arzt und Betreuer wegen Unsicherheiten in den Kompetenzen nicht ausreichend miteinander kommunizieren und enttäuscht oder gar verärgert über ihr jeweiliges Gegenüber sind“, erläutern die Autoren.

Zum Beispiel sollte der Betreuer nur dann eingreifen oder gar ersetzend für den eigentlichen Patienten tätig werden, wenn dieser selbst nicht handeln oder entscheiden könne. „In einer Situation, da Arzt und betreuter Patient erstmals aufeinandertreffen, ist seitens des Arztes zunächst zu klären, ob der Anlass des Arztbesuches mit dem Patienten allein besprochen werden kann“, erläutern die Autoren anhand eines Beispiels.

Ein Schaubild verdeutlicht in dem Handlungsleitfaden danach in vier Schritten den Entscheidungsprozess von Ärzten, Patienten und/oder Betreuer.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung