Kammer Thüringen kritisiert aggressives Patientenmarketing an Kliniken
Jena – Die Ärztekammer Thüringen hat angesichts der zunehmenden Anzahl von Patienteninformationsveranstaltungen von Kliniken darauf hingewiesen, dass bei diesen die Regeln der Berufsordnung einzuhalten seien. „Veranstaltungen für Patienten sind ohne Zweifel sinnvoll, um Patienten zu informieren und Vertrauen aufzubauen. Dabei müssen aber die Regeln der Berufsordnung eingehalten werden“, sagte der Präsident der Kammer, Matthias Wesser, heute in Jena.
Die Kammerversammlung verabschiedete gestern eine Resolution zum Thema „aggressives Patientenmarketing“. Hintergrund sind Beschwerden bei der Kammer über unangemessen erscheinende Patienteninformationsveranstaltungen.
„Nicht nur die Einhaltung des Werbeverbotes hinsichtlich anpreisender, irreführender oder vergleichender Werbung gilt es zu beachten, sondern darüber hinaus auch das Gebot der Kollegialität“, heißt es in der Resolution. Bei den in jüngster Zeit in Thüringen stattfindenden Patientenveranstaltungen und Zeitungsanzeigen, die einer aggressiven Patienten-Marketing-Strategie folgten, sehe die Landesärztekammer Thüringen die Einhaltung dieser in der ärztlichen Berufsordnung niedergelegten Regeln „massiv gefährdet“.
„Die Geschäftsführungen der betroffenen Kliniken werden hiermit aufgefordert, die Berufsordnung sowie die Verpflichtung zur kollegialen Zusammenarbeit gemäß Krankenhausgesetz zu respektieren“, so die Kammerversammlung.
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