Kammer Westfalen-Lippe fordert arztgerechte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes
Münster – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2003, wonach der Bereitschaftsdienst der Klinikärzte in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden muss, nicht auf Kosten der Ärzteschaft umzusetzen, hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe gefordert.
Die Krankenhäuser seien im Augenblick dabei, das neue Arbeitszeitgesetz in tarifrechtliche Regelungen umzuwandeln. Aber dabei müssen nach Ansicht von Kammerpräsident Theodor Windhorst vor bisher allem die Ärzte Verschlechterungen ihrer Arbeitssituation hinnehmen. Vier Punkte stehen im Mittelpunkt seiner Kritik: Es komme zu Honorareinbußen für die Ärzte, neue Dienstpläne führten zu familienfeindlichen Arbeitszeiten und unmodifizierten Schichtplänen, es entstünden interkollegialen Spannungsverhältnisse und die kollegiale Absprache bei der Patientenversorgung gehe verloren.
Windhorst drängte die Verantwortlichen in den Krankenhäusern, soziale und familienfreundliche Lösungen und faire Tarifregelungen zu finden. Es könne nicht sein, dass Arbeitszeitmodelle erarbeitet würden, die letztendlich auf Kosten der Ärzte gingen. „Auch in der klinischen Arbeitswelt muss es gerecht zugehen. Alles andere wäre nicht im Sinne des Arbeitsschutzes und auch nicht im Interesse des Patientenschutzes“, so Windhorst.
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