Kammer Westfalen-Lippe fordert GOÄ-Übergangsregelung
Münster – Einen Inflationsausgleich bei Privatrechnungen als Übergangslösung bis zu einer Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe gefordert. „Die GOÄ-Verhandlungen mit den Vertretern der Privaten Krankenversicherung (PKV) liegen auf Eis. Die PKV spielt nur auf Zeit. Die Politik ist nicht bereit zu entscheiden“, beschreibt der Präsident der Kammer, Theodor Windhorst, die Situation.
Obwohl die die neue GOÄ in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vorgesehen sei, werde sie den Ärzten immer noch verweigert, kritisierte er. In diesem Zusammenhang verweist Windhorst auf eine Verordnung der Bundesregierung, nach der die Gebührenordnung für Tierärzte noch vor einer Neubewertung der einzelnen tierärztlichen Leistungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland angepasst werden soll.
Ziel sei die generelle Anhebung der einfachen Gebührensätze um zwölf Prozent „Das ist auch nichts anderes als ein Inflationsausgleich“, sagte Windhorst und forderte eine ähnliche Regelung für Ärzte. Das sei nicht nur wirtschaftlich gegeben, sondern bedeute auch die notwendige Anerkennung des ärztlichen Berufs. „Bleibt diese Wertschätzung aus, bleibt auch der ärztliche Nachwuchs aus“, warnte der Kammerpräsident.
Der Stillstand bei der Entwicklung einer neuen GOÄ hat nach Ansicht des Kammervorstandes gravierende Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis: Die derzeitige GOÄ lasse keine faire Bewertung der ärztlichen Leistung mehr zu und führe aufgrund ihrer Intransparenz bei den Patienten zu Misstrauen.
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