Ärzteschaft

Kammern befürchten Gesundheits­gefährdung wegen Verwaltungsreform

  • Donnerstag, 7. Juli 2016

Potsdam/Cottbus – Vor einer „massiven Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung“ war­nen die Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammer in Brandenburg. Hintergrund sind bislang unbestätigte Pläne der Landesregierung, im Zuge einer Verwaltungsreform 2019 die Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten kommunal statt wie bislang landesweit zu regeln.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes hat die Landesärztekammer Branden­burg aus internen Quellen der Landesverwaltung von den Plänen erfahren. „Diese Än­derung wäre wohl nicht nur rechtlich fragwürdig und teuer, sondern vor allem auch ge­fähr­lich“, warnen die drei Kammern. Die für die Überwachung von Arzneimitteln und von Medizinprodukten bislang zuständigen Landesbehörden gewährleisteten laut Kammern unter anderem den Schutz vor Arzneimittelfälschungen.

Kommunen können Überwachung nicht leisten
„Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere für Patienten, auszu­schließen, ist in diesen Bereichen eine besonders qualifizierte Überwachung notwendig“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der drei Kammern. Eine wirkungsvolle Abwehr der Gefahren sei nur zentral auf Landesebene möglich. Eine Zersplitterung der Aufga­ben auf mehrere Gebietskörperschaften könnte nach Auffassung der Kammern die Überwachung nicht gewährleisten – auch, weil das für diese Aufgaben benötigte, hoch spezialisierte Überwachungspersonal auf kommunaler Ebene „nicht annähernd“ bereit­stehe.

„Bereits jetzt ist es für die bestehende zentrale Landesbehörde nicht einfach, entsprech­endes Personal zu bekommen. Künftig müssten aber sogar mehrere kommunale Behör­den (parallel) eingerichtet werden, von den zusätzlichen Kosten ganz zu schweigen“, schreiben die drei Kammern. „Die Überwachungsaufgaben in Bezug auf Arzneimittel, Apo­theken und Medizinprodukte müssen daher dringend Sache der Landesebene bleiben“, lautet daher ihr Appell an die Landesregierung.

hil

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