Kanadas oberster Gerichtshof lockert Sterbehilfe-Verbot
Montreal – Kanadas oberster Gerichtshof hat überraschend das Verbot von Sterbehilfe gelockert. Das Verbotsgesetz verstoße gegen die Verfassung, entschieden die neun Richter am Freitag in Ottawa einstimmig. Es gehe zu weit, indem es Erwachsene, die an „schweren und unheilbaren Krankheiten” litten, daran hindere, über ihr Leben und Sterben selbst zu entscheiden. So dürfen Ärzte künftig in Einzelfällen Beihilfe zum Suizid leisten, wenn die Patienten unheilbar krank sind und eindeutig den Willen äußern, aus dem Leben zu scheiden. Geklagt hatte die British Columbia Civil Liberties Association im Namen zweier schwer kranker Frauen, von denen eine bereits 2010 gestorben ist.
1993 hatte das Gericht das Gesetz noch für verfassungsgemäß befunden. Das kanadische Parlament hat nun ein Jahr Zeit, eine neue gesetzliche Regelung zu finden. Bislang hat nur die Provinz Quebec ein Gesetz, das von einem Arzt begleitete Sterbehilfe erlaubt.
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