Kanzleramt prüft Urteil zu Protokollen zu Coronakonferenzen

Berlin – Das Bundeskanzleramt hat noch nicht entschieden, ob es ein Urteil zur Herausgabe von internen Protokollen zu Bund-Länder-Konferenzen in der Coronapandemie akzeptiert. Die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin liege noch nicht vor, teilte ein Regierungssprecher heute mit. „Sobald diese vorliegen, werden wir diese zunächst einmal sorgfältig auswerten.“
Nach dem Urteil muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Die Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Coronalockdowns und entstanden im Frühjahr und Herbst (Az.: VG 2 K 155/21).
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin kann gegen die Entscheidung eine Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. Dafür bleibt der Bundesregierung ein Monat Zeit, nachdem das Urteil zugestellt wurde.
Geklagt hatte der Tagesspiegel Ende 2020, nachdem die Bundesregierung der Zeitung den Zugang zu den Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verwehrt hatte. Die Regierung hatte die Unterlagen als vertraulich eingestuft und sich auf den „Schutz behördlicher Beratungen“ berufen.
Dies sah das Verwaltungsgericht anders: Geschützt sei nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung, nicht die Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung. Zudem habe die Bundesregierung nicht nachvollziehbar eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen dargelegt.
Bei ihren Gipfeln, die in der Coronahochphase im wesentlichen per Video stattfanden, verständigten sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf wichtige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den einschneidendsten Maßnahmen zählten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen.
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