Kardiologen und Kardiochirurgen sollten KHK-Patienten gemeinsam betreuen
Düsseldorf – Die vom Kardiologen vorgenommene „Perkutane Koronarintervention“ (PCI) bleibt beim akuten Herzinfarkt erste Therapieoption. So sehen es die jetzt aktualisierten europäischen Leitlinien zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) vor.
Bei der PCI wird über einen Katheter das hochgradig verengte oder akut verschlossene Herzkranzgefäß wiedereröffnet und geweitet und diese Dilatation in der Regel durch Einsetzen eines Stents stabilisiert. Auch bei weniger komplexen Verengungen von ein oder zwei Herzkranzgefäßen jedoch ohne akuten Herzinfarkt wird diese Behandlungsform in den Leitlinien vorrangig empfohlen.
Für Patienten mit mehreren und komplex verengten Herzkranzgefäßen, die keinen akuten Herzinfarkt haben, favorisieren die Leitlinien die koronare Bypass-Operation, weil im Langzeitverlauf weniger Herzinfarkte auftreten, die Patienten länger leben und deutlich seltener erneute Eingriffe notwendig sind. Bei der koronaren Bypass-Operation überbrückt der Herzchirurg die verengten oder verschlossenen Arterien mit körpereigenen Blutgefäßen.
Da Patienten in der Regel die Komplexität ihrer Erkrankung selbst nicht abschätzen können, wird mit der aktuellen Fassung der Leitlinien noch deutlicher als bisher vorgegeben, dass grundsätzlich ein Team aus Herzchirurgen und Kardiologen die Leitlinienempfehlungen für alle Patienten gemeinsam umsetzen und jeden Patienten mit fortgeschrittener koronarer Herzerkrankung individuell beraten sollte.
„Leider werden diese wichtigen Vorgaben in Deutschland weder gleichbleibend noch flächendeckend in allen Einrichtungen eingehalten“, kritisierte Jochen Cremer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGHTG). Gegebenenfalls sollten die Patienten darauf bestehen, dass ihre Befunde von Herzmedizinern beider Fachdisziplinen begutachtet werden, um sich für das gemäß den aktuellen Leitlinien bestgeeignete Verfahren entscheiden zu können, so Cremer.
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