Kartellamt beanstandet Exklusivbezug von Medizinprodukten aus Apotheken
Köln – Das Bundeskartellamt geht gegen den Exklusivbezug von Medizinprodukten aus Apotheken vor. In einem Kartellverwaltungsverfahren gegen den Apothekenverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat die Wettbewerbsbehörde erfolgreich darauf gedrungen, dass Direktversender oder Sanitätshäuser als Lieferanten von Blutzuckerteststreifen gegenüber Apotheken nicht benachteiligt werden.
Der Apothekenverband verhandelt nach dem Sozialgesetzbuch V mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden die Konditionen für den Bezug von Arzneimitteln und Blutzuckerteststreifen. Der AVWL hatte mit den Krankenkassen einen Arzneimittelliefervertrag abgeschlossen, wonach die Versorgung von Patienten mit Blutzuckerteststreifen bevorzugt über die Apotheken in Westfalen-Lippe erfolgen solle.
Die Krankenkassen sollten darauf verzichten, auf Ärzte und Versicherte einzuwirken mit dem Ziel, die Teststreifen bei anderen Anbietern direkt zu beziehen. Dieses „Steuerungs- und Beeinflussungsverbot“ hat das Kartellamt beanstandet. Wie die Behörde mitteilte, hat der Apothekenverband sich nun verpflichtet, auf seine Rechte aus der Vereinbarung mit den Kassen zu verzichten.
Die Einigung in dem Kartellverfahren dürfte über Westfalen-Lippe hinaus Bedeutung haben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, forderte andere Krankenkassen und Verbände von Leistungsbringern auf, zu prüfen, ob sie ähnliche Vertragsklauseln vereinbart hätten.
„Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken“, erklärte Mundt. Indem andere Anbieter eine Chance bekämen, werde der Wettbewerb zugunsten der Krankenkassen und der Versicherten belebt. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich Blutzuckerteststreifen für mehr als 600 Millionen Euro verkauft.
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