Kartellamt genehmigt Pharma-Transparenzkodex
Berlin – Nach der Genehmigung des Kartellamtes kann jetzt der sogenannte Transparenzkodex der forschenden Pharmaunternehmen in Kraft treten. Er verpflichtet Unternehmen, die Mitglied der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie eV“ (FSA) sind, künftig ihre Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise offenzulegen. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) sprach von einem „Meilenstein in Richtung größerer Transparenz der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem“. Alle 45 dem vfa angeschlossenen Unternehmen sind Mitglied der FSA.
Jetzt kommt es laut Fischer darauf an, den Kodex mit Leben zu erfüllen. Neben technischen Voraussetzungen sei dafür auch die Mitwirkung der Ärzte nach dem geltenden Datenschutzrecht unerlässlich. „Es ist dem vfa daher ein wichtiges Anliegen, die Ärzteschaft und auch weitere beteiligte Gruppen für das neue Transparenzmodell zu gewinnen“, sagte die vfa-Haupftgeschäftsführerin.
Die Mitglieder der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie eV“ hatten den Kodex Ende November 2013 beschlossen. Er verpflichtet die Unternehmen ihre direkten und indirekten Zuwendungen an Ärzte und andere Angehörige der Fachkreise offenzulegen. Dazu zählen Spenden und andere einseitige Zuwendungen, geldwerte Leistungen im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen, Dienstleistungs- und Beratungshonorare sowie Zuwendungen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung.
Die Informationen sollen für jedermann zugänglich auf einer Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und damit die Kooperation von Industrie und Ärzten transparent machen. Die ersten Veröffentlichungen sollen 2016 mit Daten des Kalenderjahres 2015 erscheinen. Flankierend zu den Transparenzregelungen ist die Abgabe von Geschenken an Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise künftig verboten.
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