Politik

Kasse bekommt Recht mit Klage gegen Hilfsaktion für BKK Heilberufe

  • Mittwoch, 19. Dezember 2012

Kassel – Die vor Jahren gewährten Hilfen für die BKK Heilberufe und zwei weitere Betriebs­­krankenkassen hat ein finanzielles Nachspiel für den BKK Bundesverband. Das Bundessozialgericht in Kassel gab am Mittwoch einer Betriebskrankenkasse aus Baden-Württemberg recht, die dagegen geklagt hatte, rund 500.000 Euro zur Stützung der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kassen beitragen zu müssen. Dieses Geld hatte der BKK Bundesverband im Jahre 2006 im Zuge einer Verbandsumlage verlangt. Die klagende Kasse bemängelte, sie sei unproportional hoch belastet worden.

Ausschlaggebend für das Urteil des Bundessozialgerichtes war aber, dass zwei BKK-Landes­verbände den Hilfen nur unter Bedingungen zugestimmt hatten. Damit seien die Zustimmungen nicht wirksam gewesen. Zwei vergleichbare Klagen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen sind noch anhängig. (Az: B 12 KR 29/10 R)

dapd

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung