Kasse bekommt Recht mit Klage gegen Hilfsaktion für BKK Heilberufe
Kassel – Die vor Jahren gewährten Hilfen für die BKK Heilberufe und zwei weitere Betriebskrankenkassen hat ein finanzielles Nachspiel für den BKK Bundesverband. Das Bundessozialgericht in Kassel gab am Mittwoch einer Betriebskrankenkasse aus Baden-Württemberg recht, die dagegen geklagt hatte, rund 500.000 Euro zur Stützung der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kassen beitragen zu müssen. Dieses Geld hatte der BKK Bundesverband im Jahre 2006 im Zuge einer Verbandsumlage verlangt. Die klagende Kasse bemängelte, sie sei unproportional hoch belastet worden.
Ausschlaggebend für das Urteil des Bundessozialgerichtes war aber, dass zwei BKK-Landesverbände den Hilfen nur unter Bedingungen zugestimmt hatten. Damit seien die Zustimmungen nicht wirksam gewesen. Zwei vergleichbare Klagen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen sind noch anhängig. (Az: B 12 KR 29/10 R)
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: