Kassen fördern Modellvorhaben zu Prävention und Behandlung der Pädophilie
Berlin – Seit dem 1. Januar 2017 fördert der GKV-Spitzenverband mit fünf Millionen Euro pro Jahr Modellvorhaben zur Prävention und Behandlung pädophiler Sexualstörungen. Die Frist für Anträge um Mittel läuft am 10. Juli aus, wie die Krankenkassen dem Deutschen Ärzteblatt mitteilten.
Interessierte Leistungserbringer seien aufgefordert, Projektskizzen innerhalb der Frist per E-Mail einzureichen, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Die Projektskizze solle den Leistungserbringer vorstellen, die Grundzüge des geplanten Vorhabens sowie eine überschlägige Kostenkalkulation enthalten. Förderungsfähig sind an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, die ein freiwilliges Therapieangebot vorhalten und die vom GKV-Spitzenverband als förderungsfähig anerkannt werden.
Der Gesetzgeber hatte die Förderung mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) eingeführt. Hintergrund ist, dass Menschen mit Präferenzstörungen im bestehenden Gesundheitssystem nicht adäquat behandelt werden können. Deshalb sollen bestehende oder neue Ansätze zur Behandlung dieser Menschen gefördert werden.
Die Förderung soll dazu beitragen, dass pädophile Neigungen kontrolliert und therapiert und damit sexuelle Übergriffe auf Kinder verhindert werden. Parallel sollen Kenntnisse gewonnen werden, wie das bestehende Behandlungs- und Schutzdefizit geschlossen beziehungsweise verringert werden kann.
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