Kassen informieren über Krankenversicherungsschutz bei Reisen nach Griechenland
Berlin – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bei Reisen nach Griechenland empfohlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Nach den europäischen Regelungen sei es vorgesehen, dass die Versicherten mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte Leistungen in Anspruch nehmen. Sie ist auf der Rückseite der deutschen Krankenversichertenkarte zu finden.
Wenn der Leistungserbringer in Griechenland diese Karte akzeptiert, werden die entstandenen Kosten zwischen dem griechischen und deutschen Träger abgerechnet, so der GKV-Spitzenverband. Der Versicherte müsse allenfalls die in Griechenland vorgesehenen Zuzahlungen leisten. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass der Leistungserbringer die Kosten in voller Höhe privat in Rechnung stellt.
Laut Spitzenverband werden dann auch weiterhin Arzt- und Medikamentenrechnungen von Versicherten, die in Griechenland Urlaub machen und sich dort behandeln lassen müssen, übernommen. Wichtig sei dabei jedoch, dass die deutschen Krankenkassen dem Versicherten maximal den Betrag erstatten dürfen, den die Behandlung bzw. das Medikament in Deutschland gekostet hätte. Deshalb sei bei jeder Auslandsreise eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll.
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