Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz will finanzielle Hilfen für IT-Sicherheit in Praxen

Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz fordert einen Investitionszuschlag für Praxen, mit dem diese ihre IT sicherer machen können. Hintergrund sind Regelungen zur IT-Sicherheit im jüngst beschlossenen Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).
Darin wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis Ende Juni 2020 eine für die Praxen verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie zu veröffentlichen. „Den dafür notwendigen finanziellen Aufwand können die Praxen nicht alleine stemmen“, stellt die KV klar.
Der Vorstand der Ärzteorganisation befürchtet, dass im nächsten Jahr auf Praxisinhaber Kosten im vierstelligen Bereich zukommen, um die neuen IT-Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
„Wir erwarten, dass die erforderlichen Investitionen, die durch die Umsetzung dieser IT-Sicherheitsrichtlinie entstehen, durch einen Zuschlag für die Praxen abgebildet werden“, sagte Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV. Er erinnerte daran, dass digitale Anwendungen und Systeme erhebliche Einsparungen für Patienten, Arbeitgeber und Krankenkassen generieren könnten. Für die Praxen entstünden zunächst jedoch hohe Investitionskosten.
Die KV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Praxisinhaber schon heute dafür verantwortlich sind, die eingesetzten IT-Systeme in der Praxis regelmäßig fachkundig betreuen und warten zu lassen. Jede Praxis müsse technische und organisatorische Maßnahmen festlegen, um die Patientendaten zu schützen, betonte Staub. Bestehende Sicherheitsvorkehrungen müssten wiederkehrend auf ihre Effektivität hin evaluiert werden.
Die Betreibergesellschaft für die elektronische Gesundheitskarte Gematik habe Leitfäden und Installationsprotokolle für Anbieter und Nutzer veröffentlicht. Die Installation gelte als sicher, sofern sie nach den Vorgaben der Gematik erfolgt sei, hieß es aus der KV.
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