Ärzteschaft

Kassenärztliche Versorgung: Vereinbarung über delegierbare Leistungen

  • Mittwoch, 25. September 2013

Köln – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben eine Vereinbarung zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten Versorgung getroffen. In einem nicht abschließenden Katalog werden solche Leistungen und die spezifischen Anforderungen an deren Erbringung aufgeführt.

Die als Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geschlossene Vereinbarung, die zum 1. Oktober in Kraft tritt, hält auch fest, welche Leistungen des Arztes grundsätzlich nicht delegierbar sind. Präzisiert wird, dass zwischen der nichtärztlichen Mitarbeiterin und dem delegierenden Vertragsarzt ein dienstvertragliches Verhältnis bestehen muss. Der Arzt muss sicherstellen, dass die Mitarbeiterin für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet ist.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler sieht in der Vereinbarung eine gute Grundlage und Richtschnur für die Betreuung der Patienten im Team von Ärzten und nichtärztlichen Mitarbeitern.  „Das Prinzip Delegation statt Substitution ist für uns immer oberstes Ziel gewesen. Die Verantwortung für Qualität und Angemessenheit einer delegierten Leistung darf nicht abgegeben werden, sondern muss in den Händen der niedergelassenen Ärzte liegen. Dieses Prinzip spiegelt sich in der Vereinbarung wider. Damit haben wir Rechtssicherheit geschaffen“, erklärte Köhler.

Gemäß der Vereinbarung trägt der Arzt die Verantwortung, ob und an wen er eine Leistung delegiert. Er muss zugleich seiner Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungs­pflicht nachkommen. Ausschlaggebend über den Umfang der Anleitung und Über­wachung ist die Qualifikation der nichtärztlichen Angestellten. Höchstpersönliche Leistungen wie Anamnese, Indikations- und Diagnosestellung oder operative Eingriffe, die nur der Arzt aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse erbringen kann, dürfen nicht delegiert werden.

„Besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist die Vereinbarung das richtige Signal. Die Delegation ärztlicher Leistungen ist aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Medizinische Fachangestellte für uns Ärzte enorm wichtig sind. Sie kennen die Sorgen und Nöte der Patienten und nehmen uns eine Menge Arbeit ab“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann.

TG

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