Kaum gesundheitspolitische Aspekte im Bericht zu ungleichen Lebensverhältnissen

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute in Berlin einen Zwölf-Punkte-Plan verabschiedet, der gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen soll. Den Report haben das Bundesinnenministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesfamilienministerium erarbeitet.
Demnach sollen bundeseinheitliche Fördermaßnahmen eingeführt werden und die Wirtschaftsförderung insbesondere in strukturschwache Regionen fließen. Der Bund stellt zudem Hilfe für Kommunen mit sogenannten Altschulden in Aussicht.
Für den gesundheitspolitischen Bereich kommt der Plan jedoch nicht über Allgemeinplätze hinaus. „Der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im ambulanten ärztlichen Bereich eingeschlagene Weg einer flexiblen Bedarfsplanung, Angebotssteuerung und Anreizschaffung soll konsequent weiterverfolgt werden, um in allen Sektoren der Gesundheits- und Notfallversorgung auch zukünftig eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen“, heißt es zum Beispiel.
Oder: „Flexible und innovative Instrumente wie der Einsatz telemedizinischer Anwendungen, die Delegation von ärztlichen Leistungen an medizinisches Fachpersonal oder mobile Versorgungsangebote (wie die „rollende Praxis“) sollten ausgebaut und mit dem notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmen ausgestattet werden, um Grenzen sowohl zwischen Versorgungssektoren als auch räumliche Entfernungen zu überwinden.“
Durchschnittliche Erreichbarkeit von Hausärzten liegt bei 3,7 km
In dem Kapitel „Situationsbeschreibung“ wird zudem die Erreichbarkeit von Ärzten und Krankenhäusern in unterschiedlichen Regionen verglichen. „Während in prosperierenden Städten die Arztdichte hoch und das Krankenhaus nicht weit ist, sind in schwierigen Vierteln die Wartezeiten auf Termine oft ein Problem“, heißt es in dem Bericht.
„In ländlichen Regionen finden Ärzte oft keine Nachfolger und Krankenhäuser werden geschlossen, sodass auch hier die Versorgung schwerer erreichbar wird.“ Insgesamt liege die durchschnittliche Erreichbarkeit von Hausärzten bei 3,7 Kilometern. In dem Fünftel des Landes mit dem größten Handlungsbedarf liege sie hingegen bei 7,5 Kilometern, in dem Fünftel mit dem geringsten Handlungsbedarf bei 1,2 Kilometern.
Kinderärzte können dem Bericht zufolge im Durchschnitt in 10,1 Kilometern erreicht werden. In dem Fünftel des Landes mit dem größten Handlungsbedarf sind es 19,3 Kilometer, in dem Fünftel mit dem geringsten Handlungsbedarf 3,3 Kilometer. Die entsprechenden Werte für Krankenhäuser der Regelversorgung lauten: 18,2 Kilometer im Durchschnitt und 32,4 Kilometer beziehungsweise 7,2 im unteren und oberen Fünftel.
Zusätzlich zu dem Zwölf-Punkte-Plan haben die drei Ministerien einen „Deutschlandatlas“ herausgegeben, der zahlreiche Karten enthält, mit denen zum Beispiel die Erreichbarkeit von Hausärzten oder von ambulanten Pflegediensten grafisch dargestellt werden.
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