KBV: Bekanntmachungen nur noch online
Berlin – Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erscheinen nicht mehr per Rundschreiben oder im Deutschen Ärzteblatt, sondern nur noch digital auf der Internetseite der Körperschaft.
Die Regelung, die die KBV-Vertreterversammlung am 6. Mai in Mainz beschlossen hatte, greift seit dem 22. Juni. Darauf hat die KBV erneut aufmerksam gemacht.
In der Rubrik „Bekanntmachungen“ informiert die KBV Vertragsärzte, Kassenärztliche Vereinigungen und PVS-Hersteller nun über wichtige Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.
Auf der Internetseite ist diese in vier Themenbereiche untergliedert: Bundesmantelvertrag (BMV) und Anlagen, Sonstige Vereinbarungen, Medizinische Informationsobjekte (MIO) und Richtlinien.
Ältere Bekanntmachungen sind auf der KBV-Website und im Deutschen Ärzteblatt abrufbar. Das Deutsche Ärzteblatt hat bereits detaillierte Informationen zu der Satzungsänderung in der Ausgabe 12/24 veröffentlicht.
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