Ärzteschaft

KBV-Chef empfiehlt NRW-Quarantäne­regeln zur Nachahmung

  • Donnerstag, 9. September 2021
KBV-Vorsitzender Andreas Gassen. /picture alliance, Flashpic, Jens Krick
KBV-Vorsitzender Andreas Gassen. /picture alliance, Flashpic, Jens Krick

Düsseldorf – Für die geplanten Erleichterungen der Quarantäneregeln in Schulen bekommt die Landes­regierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) Zustimmung von den Vertragsärzten in Deutschland.

„NRW hat hier den richtigen Weg eingeschlagen: Wir begrüßen die Entscheidung, dass künftig nur noch das mit dem Coronavirus infizierte Kind in Quarantäne muss“, sagte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzen­der der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Rheinischen Post.

Dieser Entschluss sei längst überfällig gewesen „und sollte auch von anderen Bundesländern über­nomm­en werden“, sagte Gassen. Die Kinder seien ohnehin die Leidtragenden der Coronapandemie.

„Dass immer gleich ganze Schulklassen für zwei Wochen zu Hause bleiben müssen, ist nicht länger hinnehmbar“, sagte Gassen. „Die Folgen von langen Isolationszeiten und von Wechselunterricht sind für Kinder wohl viel schädlicher als mögliche Risiken durch Long-Covid-Symptome“, so der Mediziner.

Nordrhein-Westfalen will künftig nur noch infizierte Kinder in Quarantäne schicken. Die notwendigen Erlasse und Verordnungen sollen demnach bis spätestens Ende der Woche ausgearbeitet und ver­öffentlicht werden.

Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich am vergangenen Montag für einfachere Quarantäneregeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss.

Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Coronafall in Quarantäne gehen müsste, war dabei offen gelassen worden.

dpa

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