KBV fordert sektorenübergreifende Bedarfsplanung

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will sich für eine Bedarfsplanung einsetzen, die Sitze von Vertragsärzten beziehungsweise –psychotherapeuten und Klinikstrukturen einbezieht. „Wir müssen die gesamte Versorgungslandschaft betrachten“, sagte Vorstand Regina Feldmann heute auf der Vertreterversammlung der KBV in Berlin. Erst mit einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung „ergibt sich letztlich eine echte Versorgungssitzplanung“, betonte sie.
Feldmann wies in ihrer Rede darauf hin, dass eine derzeit laufende Studie den künftigen Bedarf an niedergelassenen Vertragsärzten untersuche. Mit ersten Ergebnissen rechne sie im kommenden Jahr.
Der KBV-Vorstand begrüßte, dass künftig 7.500 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin gefördert werden. So sieht es das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vor. Hinzu kommen noch einmal 1.000 Förderstellen für die Weiterbildung im fachärztlichen Bereich. Berücksichtigt werden laut Gesetz Augenärzte, Gynäkologen sowie Kinder- und Jugendmediziner.
Feldmann führte aus, dass die KBV die Einzelheiten der Umsetzung im Augenblick mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband verhandle. Dabei gehe es um die regionale Verteilung der Stellen und um die Höhe der Förderung. „Letztere soll vor allem an vergleichbare Klinikgehälter angepasst werden“, betonte sie.
Für eine sichere medizinische Versorgung in der Zukunft müsse aber auch das Medizinstudium reformiert werden. Feldmann forderte, das praktische Jahr in zwei ambulante und zwei stationäre Abschnitte zu unterteilen. Zudem müsse die Allgemeinmedizin als obligatorisches Prüfungsfach im zweiten Staatsexamen verankert werden.
Weitere Themen Feldmanns waren die palliativmedizinische Versorgung und das E-Health-Gesetz. Sie erklärte, mit dem Ausbau der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) werde „die Palliativversorgung weiter in der vertragsärztlichen Versorgung verankert.“ Dies entspreche einer langjährigen Forderung der KBV. „Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber hier auf unsere Grundüberlegungen zurückgegriffen hat“, so Feldmann.
In Bezug auf das soeben beschlossene E-Health-Gesetz begrüßte sie, dass Ärzten die Verantwortung für den Medikationsplan obliege und nicht Apothekern. Hier habe sich die KBV durchgesetzt. „Der Arzt stellt die Indikation, nur er verfügt über die für den Patienten notwendigen Informationen zur medikamentösen Therapie“, machte Feldmann deutlich.
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