Ärzteschaft

KBV: Gegenvorschläge zum Versorgungs­­stärkungsgesetz

  • Donnerstag, 19. März 2015

Berlin – Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf des Versorgungs­stärkungsgesetzes (VSG) am kommenden Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestageshat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung der ambulanten Medizin vorgelegt.

In der 90-seitigen Stellungnahme macht die KBV konkrete Gesetzesvorschläge zu Strukturmaßnahmen im ambulanten Bereich, um die Nachwuchsmediziner frühzeitig auf eine ambulante Tätigkeit vorzubereiten. Ein durchgängige Weiterbildung und ein nahtloser Übergang von der Aus- zur Weiterbildung, zum Beispiel durch ambulante Abschnitte im praktischen Jahr, sollen die Zukunft in einer Niederlassung für die Ärztinnen und Ärzte attraktiver gestalten. Zudem sollen ambulante und stationäre Weiterbildung gleich vergütet sowie die jetzige Förderung auf sämtliche Fachgebiete ausgedehnt werden. Für die Finanzierung plädiert die KBV für die Einrichtung einer Bundestiftung.

Keine sensiblen Patientendaten an Privatfirmen
Die im VSG  geplante Einrichtung von Terminservicestellen bei den KVen lehnt die KBV weiterhin ab. Sollte die Regelung dennoch umsetzt werden, so fordert die KBV eine Rechtsgrundlage, nach der die Kassenärztlichen Vereinigungen für ein elektronisch gestütztes Wartezeitenmanagement die IT- und Telematik-Infrastruktur der KBV nutzen können. So soll verhindert werden, dass Privatfirmen sensible Patientendaten bearbeiten.

„Wir verteufeln nicht alle Punkte im Gesetz“, stellte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen klar. Wenn aber die ambulante Versorgung zukunftsfest gemacht werden solle, müsse eine kritische Auseinandersetzung darüber geführt werden, ob „der Patient nicht mehr in der eigenständigen Praxis seines Vertrauens versorgt wird, sondern in anonymen Großstrukturen von angestellten Ärzten“, sagte Gassen.

EB/mis

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