KBV informiert Ärzte über Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Internet Informationen zur frühen Nutzenbewertung bereitgestellt. Das Angebot richtet sich an niedergelassene Ärzte und vermittelt in kompakter Form Ergebnisse und Hinweise zur Verordnung der bewerteten Wirkstoffe.
„Mit unseren Informationen zur frühen Nutzenbewertung wollen wir in erster Linie die Arbeit der niedergelassenen Ärzte bei der qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung ihrer Patienten unterstützen“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. So enthält die Übersicht alle Wirkstoffe, die die frühe Nutzenbewertung bereits durchlaufen haben. In dem alphabetisch sortierten Verzeichnis sind der Wirkstoff- und Handelsname, das Anwendungsgebiet, das pharmazeutische Unternehmen und das Ergebnis der Nutzenbewertung kurz zusammengefasst.
Laut KBV ist somit auf einen Blick ist erkennbar, ob ein neues Arzneimittel besser ist als der Therapiestandard und welche Patientengruppen gegebenenfalls besonders davon profitieren.
Zudem können die Ärzte auch erfahren, ob ein Wirkstoff als Praxisbesonderheit anerkannt wurde. Dann nämlich gehen die Verordnungskosten nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung ein. Für Wirkstoffe, die keinen Zusatznutzen aufweisen und für die es noch keinen Erstattungsbetrag gibt, erhalten Vertragsärzte den Hinweis, dass das Medikament als unwirtschaftlich gelten könnte und eine Regressgefahr bei Einzelfallprüfungen nicht auszuschließen ist.
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