Ärzteschaft

KBV informiert über Elternzeit in der Niederlassung

  • Freitag, 26. April 2019
/fesenko, stockadobecom
/fesenko, stockadobecom

Berlin – Eine gute Work-Life-Balance ist für den Großteil der Mediziner enorm wichtig. Wenn sich Nachwuchs ankündigt, stehen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten aber häu­fig vor der Herausforderung, Praxisalltag und Familie unter einen Hut zu bekommen. Ein neues Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt auf, welche Optionen sich dazu anbieten.

So haben niedergelassene Ärzte beispielsweise die Möglichkeit, ihre Zulassung ruhen zu lassen und die Praxis vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. Alternativ kann die Praxisarbeit für bis zu drei Jahre in die Hände eines angestellten Arztes gelegt wer­den.

Für Ärztinnen, die nach Entbindung und Mutterschutz nicht unmittelbar in die Praxis zu­rück­kehren möchten, bietet sich eine Vertretung an. Bei Psychotherapeuten sprechen dage­gen die besonderen Patientenbeziehungen in der Regel gegen eine Vertretung. Für sie ist des­halb das Ruhenlassen der Zulassung meist das Mittel der Wahl, so die KBV.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung