Ärzteschaft

KBV kritisiert Pläne zu Impfungen in Apotheken und zur Feststellung übertragbarer Erkrankungen

  • Donnerstag, 31. Oktober 2024
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick

Berlin – Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert Pläne der Regierungskoalition, im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ weitergehende Impfungen in Apotheken zu ermög­lichen und den Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten aufzuheben.

Bei dem „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ geht es eigentlich darum, ein neues Bundesinsti­tut auf den Weg bringen – das „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“, welches nach Willen des Bundesrates und anderer „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ heißen sollte.

Über Änderungsanträge hat das Bundesministerium für Gesundheit jetzt aber an den Gesetzentwurf weitere Regelungen angehängt, die andere Bereiche betreffen und – so die Hoffnung – im Gesetzgebungsverfahren mit beschlossen werden.

Diese Trittbrettregelungen sorgen für Aufregung. Dabei geht es zunächst um erweiterte Impfmöglichkeiten in Apotheken: Die bestehende Berechtigungen für Grippeschutzimpfungen sowie Schutzimpfungen gegen das Coronavirus soll auf weitere Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen ausgeweitet werden.

„Gegen die geplante Regelung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche, weitere rechtliche sowie fachliche Bedenken“, heißt es dazu in der Stellungnahme der KBV. Bereits die Impfung als solche sei durch die Injektion ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Pa­tienten und als solche mit möglichen Risiken verbunden.

„Beim Eintritt einer Impfreaktion, die mit erhebli­chen gesundheitlichen Gefährdungen verbunden sein kann, ist eine sofortige Behandlung erforderlich, welche heilkundliche Fachkenntnisse verlangt“, warnt die KBV. Zudem sei „mehr als fraglich“, ob die Impferlaubnis für Apotheken die Impfquoten bei Erwachsenen tatsäch­lich verbessern könne, so die Kritik.

Eine weitere Zusatzregelung im Gesetz soll den Arztvor­be­halt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten auf­heben und den berechtigten Personenkreis erweitern, und zwar auf Apotheker und deren pharmazeutisches Personal, Pflegefachpersonen sowie für bestimmte Fälle auf Zahn‐ und Tierärzte. Außerdem soll die Liste der frei verkäuflichen Infektionsdiagnostika für „patientennahe Schnelltests“ erweitert werden.

Die Regelungen sollen laut der Politik die Testinfrastruktur der Pandemiejahre erhalten und die Eigenverant­wortlichkeit stärken. „Diese Testinfrastruktur ist nicht mehr existent, für die Untersuchung von Stuhlproben hat diese nie existiert“, argumentiert die KBV.

Sie kritisiert, der Änderungsantrag enthalte weder Regelungen zu einer Kostenübernahme durch die Kranken­kassen noch zur Patientensicherheit, beispielsweise durch Vorgaben zur Qualitätssicherung. Die KBV lehnt diese Regelung daher ab.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung