KBV kritisiert Pläne zu Impfungen in Apotheken und zur Feststellung übertragbarer Erkrankungen

Berlin – Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert Pläne der Regierungskoalition, im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ weitergehende Impfungen in Apotheken zu ermöglichen und den Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten aufzuheben.
Bei dem „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ geht es eigentlich darum, ein neues Bundesinstitut auf den Weg bringen – das „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“, welches nach Willen des Bundesrates und anderer „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ heißen sollte.
Über Änderungsanträge hat das Bundesministerium für Gesundheit jetzt aber an den Gesetzentwurf weitere Regelungen angehängt, die andere Bereiche betreffen und – so die Hoffnung – im Gesetzgebungsverfahren mit beschlossen werden.
Diese Trittbrettregelungen sorgen für Aufregung. Dabei geht es zunächst um erweiterte Impfmöglichkeiten in Apotheken: Die bestehende Berechtigungen für Grippeschutzimpfungen sowie Schutzimpfungen gegen das Coronavirus soll auf weitere Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen ausgeweitet werden.
„Gegen die geplante Regelung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche, weitere rechtliche sowie fachliche Bedenken“, heißt es dazu in der Stellungnahme der KBV. Bereits die Impfung als solche sei durch die Injektion ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten und als solche mit möglichen Risiken verbunden.
„Beim Eintritt einer Impfreaktion, die mit erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen verbunden sein kann, ist eine sofortige Behandlung erforderlich, welche heilkundliche Fachkenntnisse verlangt“, warnt die KBV. Zudem sei „mehr als fraglich“, ob die Impferlaubnis für Apotheken die Impfquoten bei Erwachsenen tatsächlich verbessern könne, so die Kritik.
Eine weitere Zusatzregelung im Gesetz soll den Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten aufheben und den berechtigten Personenkreis erweitern, und zwar auf Apotheker und deren pharmazeutisches Personal, Pflegefachpersonen sowie für bestimmte Fälle auf Zahn‐ und Tierärzte. Außerdem soll die Liste der frei verkäuflichen Infektionsdiagnostika für „patientennahe Schnelltests“ erweitert werden.
Die Regelungen sollen laut der Politik die Testinfrastruktur der Pandemiejahre erhalten und die Eigenverantwortlichkeit stärken. „Diese Testinfrastruktur ist nicht mehr existent, für die Untersuchung von Stuhlproben hat diese nie existiert“, argumentiert die KBV.
Sie kritisiert, der Änderungsantrag enthalte weder Regelungen zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen noch zur Patientensicherheit, beispielsweise durch Vorgaben zur Qualitätssicherung. Die KBV lehnt diese Regelung daher ab.
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