KBV legt ersten Honorarbericht vor

Berlin – Der durchschnittliche Honorarumsatz der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ist im ersten Halbjahr 2011 um drei Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 102.000 Euro gestiegen. Nach Abzug der Betriebsausgaben von durchschnittlich 51,6 Prozent, der Steuerzahlungen (30,9 Prozent) und der Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge betrug das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Kassenärzte 5.442 Euro. Das geht aus dem ersten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, den die Spitzenorganisation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten jetzt vorlegte.
Der Honorarumsatz beinhaltet sämtliche Honorare für die Behandlung der gesetzlich Krankenversicherten, jedoch keine Vergütungsanteile aus den sogenannten Selektivverträgen zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen, wie etwa die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung. Abgebildet sind nur Praxen von zugelassenen Ärzten. Ambulante Leistungen, die von ermächtigten Krankenhausärzten oder Institutionen erbracht wurden, sind nicht in den Bericht eingeflossen.
Bundesweit betrachtet können die Abrechnungsgruppen Nervenheilkunde (+ 13,5 Prozent) und Neurologie (+ 8,7 Prozent)die größten Honorarzuwächse verzeichnen. Honorarverluste mussten hingegen die Fachärzte für Anästhesiologie (- 4,1 Prozent), Gynäkologie (- 3,2 Prozent), Urologie (- 2,0 Prozent) und Orthopädie (- 0,5 Prozent) hinnehmen. Für die hausärztliche Versorgung insgesamt weist der Bericht einen Honorarzuwachs je Arzt um 7,7 Prozent aus.
Dabei gibt es in den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen allerdings deutliche Unterschiede, die unter anderem auf ausgleichpflichtige Überzahlungen in Vorquartalen zurückzuführen sind. Im fachärztlichen Versorgungsbereich kam es im ersten Halbjahr 2011 zu einem Honorarrückgang von 0,7 Prozent. Dem Bericht zufolge sind hierfür die zunehmende Zahl der angestellten Ärzte in den Facharztpraxen und die abnehmende Zahl der zugelassenen Ärzte ausschlaggebend.

Der Honorarbericht der KBV schlüsselt die Entwicklungen in allen Kassenärztlichen Vereinigungen auf und stellt Honorarumsätze und Überschüsse gegenüber. Er erläutert zudem, wie die Honorierung der niedergelassenen Ärzte geregelt ist und zeigt in einem gesonderten Abschnitt den „Weg vom Honorarumsatz zum Nettoeinkommen“ auf. Danach beläuft sich das verfügbare Nettoeinkommen der niedergelassenen Ärzte durchschnittlich auf 23,5 Prozent des Honorarumsatzes.
Mit dem Honorarbericht will die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Vergütungssituation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten transparent machen. KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler dazu: „Anhand von nachprüfbaren Zahlen und Fakten wollen wir Klarheit schaffen und Vergleichbarkeit herstellen.“
Die KBV erfüllt damit auch einen gesetzlichen Auftrag, der in Paragraph 87c des SGB V seit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz verankert ist. Der Gesetzgeber verpflichtet die KBV damit, für jedes Quartal– zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums – einen Honorarbericht zu veröffentlichen.
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