Ärzteschaft

KBV-Schaubild zu Coronatests aktualisiert

  • Donnerstag, 1. Dezember 2022
Zum Schaubild/ KBV
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Berlin – Nach der Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihr Schaubild zu den Testungen auf SARS-CoV-2 in Arztpraxen aktualisiert. Die neue Version enthält die jüngsten Anpassungen bei Bürgertests und Vergütung.

Das Schaubild zeigt, welche Tests in den Arztpraxen grundsätzlich möglich sind und wer Anspruch hat. Es berücksichtigt nun die Änderungen der Coronavirus-Testverordnung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuletzt vorgenommen hat.

Diese betreffen vor allem die Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertestungen, die zum 25. November weiter eingeschränkt wurden. Zudem hat das BMG festgelegt, dass ab dem 1. Dezember die Vergütung für Abstriche und Sachkosten abgesenkt wird.

Das BMG hat ferner festgelegt, dass der Anspruch auf präventive Coronatests am 28. Februar 2023 endet. Präventive Tests, die Praxen und Teststellen ab dem 1. März 2023 durchführen, können dann nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgerechnet werden.

Bis einschließlich November 2022 durchgeführte Tests und beschaffte Sachkosten müssen bis spätestens 31. Januar 2023 abgerechnet werden. Die Abrechnung für Leistungen zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 28. Februar 2023 muss spätestens am Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat der Durchführung der Testung bei der jeweiligen KV vorliegen.

EB/aha

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