Ärzteschaft

KBV schlägt Maßnahmen für weniger Bürokratie in Praxen vor

  • Freitag, 29. August 2025
/Racle Fotodesign, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen Katalog von Maßnahmen vorgelegt, mit denen sich die Bürokratie in den Praxen verringert lässt. Er umfasst 21 Bereiche mit konkreten Vorschlägen, damit Ärzte und Psychotherapeuten wieder mehr Zeit für Patienten haben.

„Die Politik muss bürokratische Prozesse schnellstens vereinfachen und reduzieren“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Er erwarte, dass sich die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dem Thema annehmen werde, betonte er. 

Ein wichtiger Bürokratietreiber in Praxen sind die Anfragen von Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst, Sozial- und Versorgungsämtern, Arbeitsämtern, Jobcentern und anderen. Die KBV fordert in dem Papier daher eine deutliche Reduzierung von Anfragen.

So sollten keine Informationen abgefragt werden dürfen, die den Krankenkassen und anderen anfragenden Stellen bereits vorlägen. Praxen müssten die Möglichkeit erhalten, Informationen auch digital zu übermitteln. 

„Viel Zeit ließe sich sparen, wenn die Bearbeitung einer formfreien Anfrage über die jeweilige Praxisverwaltungssoftware möglich wäre“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. Digitalisierung könne in vielen Bereichen helfen, die Abläufe zu vereinfachen. Allerdings müssten an vielen Stellen zunächst die Prozesse selbst überarbeitet und entbürokratisiert werden, zum Beispiel bei der Verordnung von Hilfsmitteln.  

Ein großes Ärgernis sind laut KBV die zahlreichen Prüfanträge im Verordnungs- und Abrechnungsbereich, bei denen Aufwand und Nutzen oft in keinem Verhältnis stünden.

Die KBV schlägt vor, bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen für ausgestellte Verordnungen sollten Ärztinnen und Ärzte eine Aufwandsentschädigung von den Krankenkassen erhalten. Dies könnte das Kostenbewusstsein und die Sorgfaltspflicht bei solchen Prüfanträgen steigern.

Die KBV fordert außerdem die Einführung beziehungsweise Anpassung von Geringfügigkeitsgrenzen bei sämtlichen Einzelfallprüfungen. Wichtig sei außerdem, sämtliche Regresse bei Impfstoffen abzuschaffen. 

Mehrere Vorschläge im KBV-Katalog betreffen den Bereich der Psychotherapie. So sollte das Antrags- und Genehmigungsverfahren künftig auf digitalem Weg erfolgen. Dies würde nicht nur eine Entbürokratisierung für die Praxen bedeuten, sondern auch für Patienten die Wartezeit auf die Entscheidung der Krankenkasse deutlich reduzieren.

Viel Zeit könnte aus Sicht der KBV zudem eingespart werden, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bei kurzer Krankheitsdauer nicht mehr notwendig wäre. Sinnvoll wäre der KBV zufolge, eine AU-Bescheinigung erst ab dem vierten oder sechsten Tag zu verlangen. 

hil

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