KBV und Kassen schließen Rahmenvereinbarung für Arznei- und Heilmittel

Berlin – Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 3,2 Prozent, das für Heilmittel um 3,9 Prozent. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.
Wie die KBV mitteilte, erhöht sich das für Arzneimittel 2018 bereitstehende Ausgabenvolumen damit um rund 1,2 Milliarden Euro. Grund für die Steigerung sind vor allem Ausgaben für neue Arzneimittel – zum Beispiel gegen Krebs. Kostensteigernd wirkt sich laut KBV zudem die Verordnungsfähigkeit von Cannabis aus. Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister bezeichnete das Ergebnis als akzeptabel. „Wir schaffen damit eine Grundlage dafür, dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können“, betonte er.
Ernährungstherapie eingepreist
Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Sie umfassen verschiedene Anpassungsfaktoren wie Preisentwicklung und Innovationen, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung haben. Weitere Faktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten werden bei den Verhandlungen auf regionaler Ebene berücksichtigt.
Auch bei den Heilmitteln gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung von 3,9 Prozent entspricht etwa 230 Millionen Euro. Dabei sei die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt worden. Zudem werde davon ausgegangen, dass die Modellvorhaben zur Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen würden. Da eine entsprechende gesetzliche Regelung bislang fehle, sei unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden könne, erklärte die KBV.
Wie im Arzneimittelbereich gilt auch bei den Heilmitteln, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen KVen und Krankenkassen ausgehandelt werden. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten sowie die Veränderung der Heilmittelpreise.
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