KBV-Vertreterversammlung: Selektivverträge heftig umstritten

Dresden – Zu einem offenen Schlagabtausch über die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V kam es heute bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Dresden.
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Köhler, warnte davor, dass die Vollversorgungsverträge der Krankenkassen mit der hausärztlichen Vertragsgemeinschaft den Fortbestand des Kollektivvertrags gefährdeten, ohne dass es Belege dafür gebe, dass sie die Patientenbehandlung oder die Wirtschaftlichkeit verbesserten. Stattdessen bestehe die Gefahr, dass Ärzte sich in die Abhängigkeit einer Krankenkasse begäben und die Abschottung zwischen den Versorgungsbereichen der Haus- und Fachärzte weiter vorangetrieben werde.
„Der große Vorteil des KV-Systems ist doch, dass darin alle unter einem Dach vereint sind, dass die Führungen der KVen und der KBV von allen gewählt werden und deswegen als einzige über die notwendige Legitimation verfügen“, erklärte Köhler. Der Deutsche Hausärzteverband wolle in seinen Verträgen vor allem die Vorteile für sich in Anspruch nehmen, nicht aber die dazugehörigen Pflichten.
So finanzierten derzeit die Krankenkassen und die KVen alleine die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, und die KVen organisierten alleine den ärztlichen Bereitschaftsdienst – auch für Patienten, die in Hausarztverträge eingeschrieben seien.
Heftigen Widerspruch erntete Köhler von Berthold Dietsche. Der Delegierte ist zugleich Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg und Vorreiter in Sachen Hausarztverträge. Bundesweit seien bereits 12.000 Ärzte und 3,5 Millionen Versicherte in Vollversorgungsverträge eingeschrieben.
Mit den von der KBV favorisierten Ergänzungsverträgen lasse sich im Gegensatz zu den Vollversorgungsverträgen weder die Versorgung der Patienten noch die Honorarsituation der Ärzte verbessern. Das hätten die Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt.
Was den ärztlichen Bereitschaftsdienst betreffe, verhandle sein Verband mit der KV Baden-Württemberg zurzeit über eine finanzielle Beteilung an den Kosten. Auf Köhlers Vorwurf hin, er vertrete mit seiner Haltung nicht die Interessen des KV-Systems, entgegnete Dietsche: „Ich bin gewählt worden als Vertreter der Hausärzte, nicht als Vertreter des Systems. Das System ist kein Selbstzweck.“
Auch der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, verteidigte bei einer gesonderten Veranstaltung im Vorfeld des Deutschen Ärztetags, der morgen in Dresden beginnt, die Selektivverträge gegen die Kritik von KBV-Chef Köhler. „Mit den Hausarztverträgen haben wir ein Förderprogramm für Landärzte geschaffen“, erklärte Weigeldt angesichts des sich abzeichnenden Ärztemangels.
Die Verträge garantierten finanzielle Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen. Es gebe keine Fallzahlquotierungen mehr und das Honorarsystem, das auf Pauschalen basiere, garantiere ein hohes Maß an Transparenz.
Langfristig, so Weigeldt, sollten die Hausarztverträge ausgebaut werden und auch die fachärztliche Versorgungsebene mit einbeziehen. Einen Vertrag nach § 73 c gibt es bereits in Baden-Württemberg. Dort hat die AOK mit dem Berufsverband der Kardiologen einen Vollversorgungsvertrag geschlossen, der auf den Hausarztvertrag aufsattelt.
Gegen den Vorwurf der Rosinenpickerei in den Hausarztverträgen bezog der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbands, Eberhard Mehl, Stellung. Zurzeit werde in Baden-Württemberg die Morbidität der eingeschriebenen Patienten analysiert.
In Kürze sollen Zahlen Mehls Annahme untermauern, dass die Last der Versorgung in den Selektivverträgen stattfindet. Denn dort seien vorwiegend ältere und chronisch kranke Menschen eingeschrieben. „Die Rosinen bleiben im KV-System“, so Mehl.
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