KBV-Vertreterversammlung verabschiedet Resolution zum Erhalt freiberuflicher Praxen

Berlin – Die Kritik am geplanten Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) der Koalition aus Union und SPD stand heute im Mittelpunkt der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. Mit dem Referentenentwurf stelle der Gesetzgeber die Weichen für einen deutlichen Rückbau der freiberuflichen ambulanten Versorgungsstrukturen, heißt es in einer Resolution, die die 60 Delegierten der VV einstimmig verabschiedeten. Das geplante Gesetz sende ein verheerendes Signal an den dringend benötigten ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs.
Die Resolution wendet sich insbesondere gegen die massive Förderung von Angestelltenstrukturen und Strukturen staatlich organisierter Gesundheitsversorgung, indem Krankenhäuser in unterversorgten Regionen sowie Hochschulambulanzen für die ambulante Versorgung geöffnet würden und Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werde, an der Bedarfsplanung vorbei Medizinische Versorgungszentren zu schaffen.
Zum einen hätten die immer weniger werdenden grundversorgenden Fachärzte in den Krankenhäusern kaum Kapazitäten, regelhaft ambulante Patienten zu behandeln. Zum anderen werde dem niedergelassenen Bereich damit Geld entzogen. Nachwuchsfeindlich sei auch die unzureichende Förderung der ambulanten Weiterbildung der Hausärzte. Eine Förderung der Weiterbildung für Fachärzte fehle zudem völlig, lautet die Kritik der Kassenärzte.
Terminvergabestellen bedeuten Abschaffung der freien Arztwahl
Diese wenden sich in ihrer Resolution außerdem gegen den geplanten Zwangsaufkauf von frei werdenden Arztpraxen in überversorgten Planungsbereichen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Maßnahme habe massive Praxisschließungen zur Folge und stehe in krassem Widerspruch zu den Regelungen zur Wartezeitverkürzung auf Facharzttermine, wie sie das VSG ebenfalls vorsehe. Darüber hinaus bedeute die zentral gesteuerte Terminvergabe durch Servicestellen die faktische Abschaffung der freien Arztwahl.
Mit den geplanten Regelungen des VSG rückten dringend erwartete Verbesserungen für die ambulante Versorgung wie feste und kostendeckende Preise für ärztliche Leistungen sowie die endgültige Abschaffung der versorgungsfremden Mengensteuerung in weite Ferne, kritisierten die Delegierten. Offenbar solle es auch zukünftig bei den Honorarbudgets für die meisten Leistungen bleiben. Die Planungsunsicherheit für die Praxisinhaber werde so fortgeschrieben.
Den Gesetzgeber forderte die Versammlung auf, die Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit nachhaltig zu verbessern. Es müsse den Ärzten zukünftig wieder ermöglicht werden, die Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung unter freiheitlichen Bedingungen wahrzunehmen.
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