Kein Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz
Mainz – Die Patienten in Rheinland-Pfalz können sich auf eine sehr gute medizinische Versorgung verlassen. Das zeigt eine neue Auswertung der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Danach haben sich 483 Patienten im vergangenen Jahr an die Stelle gewandt. Das sind 42 Anträge mehr als 2012. Von den eingegangenen Anträgen konnte die Schlichtungsstelle 443 bearbeiten und 287 Entscheidungen treffen. In 20,2 Prozent dieser Entscheidungen bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler. Im Vorjahr lag die Quote der anerkannten Behandlungsfehler bei rund 25 Prozent. „Damit liegt der Fehlerquotient in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle im Promillebereich“, hieß es aus der Kammer.
Zwei Drittel der Anträge an den Schlichtungsausschuss betrafen Behandlungen im Krankenhaus, ein Drittel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten Anträge aus der Unfallchirurgie (59 Fälle), der Orthopädie (41 Fälle), der Allgemeinchirurgie (21 Fälle), der Frauenheilkunde (21 Fälle) und der Inneren Medizin (10 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf es besonders die Orthopäden (29 Fälle), die Internisten (10 Fälle), die Unfallchirurgen (9 Fälle), die hausärztlich tätigen Ärzte (8 Fälle) und die Radiologen (8 Fälle).
„Auch wenn Behandlungsfehler landesweit nur eine geringe Häufigkeit haben, so nimmt der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer jeden eingehenden Antrag sehr ernst“, betonte der Kammerpräsident Frieder Hessenauer. Rheinland-Pfalz habe daher schon seit vielen Jahren einen stimmberechtigten Patientenvertreter im Schlichtungsausschuss.
In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle laut Kammer von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.
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