Kein Cannabis auf Rezept für ADHS-Patienten

Celle – Ein an der Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leidender 31-Jähriger ist mit seiner Klage vor Gericht gescheitert, seine Erkrankung mit Cannabis behandeln zu wollen.
Das Medikament könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden, urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. Bei dem Kläger sei ADHS noch nicht eindeutig diagnostiziert worden.
Laut Gericht führte eine Ritalintherapie zur Schwächung des Mannes und verursachte als Nebenwirkung Appetit- und Kraftlosigkeit. Ein Arzt empfahl dem Kläger Cannabis zur Behandlung. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme dafür aber ab, da keine schwerwiegende Erkrankung vorliege und die Verwendung bei ADHS medizinisch zweifelhaft sei. Der Mann klagte dagegen.
Das Gericht bestätigte nun die Rechtsauffassung der Krankenkasse. „Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung“, sagte ein Gerichtssprecher. Sozialgerichte müssten sich zunehmend mit ähnlichen Fällen befassen (Az.: L 16 KR 504/18 BER).
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